Information für an der SGZM interessierte Zahnärzte
Die SGZM hat eine Ausbildungsordnung erstellt, wonach der interessierte Zahnarzt eine nachuniversitäre Ausbildung
in den Bereichen Diagnostik und Therapie absolvieren muss.Nach Abschluss des Ausbildungslehrgangs erhält der so geschulte Zahnarzt ein Zertifikat, das ihn als
ganzheitlich tätigen Zahnarzt (SGZM) ausweist.
Das grosse Interesse an unserer Gesellschaft lässt hoffen, dass in naher Zukunft fast jeder Patient in seiner Wohnortsnähe einen entsprechend ausgebildeten Zahnarzt finden kann.
| Zurück zur Homepage | zurück zum Seitenanfang |