bedeutet ZahnMedizin nach den Regeln der Schulmedizin unter Berücksichtigung der bekannten energetischen Beziehungen der Odontome(Zahnfächern) zum übrigen Organismus, bedeutet weiter die Zusammenführung von schulmedizinischem Können, naturheilkundlichem Wissen und spezifischen Naturheilverfahren zu einem individuellen Konzept, welches zwangsläufig subjektiv ist und von der Erfahrung des Behandlers abhängig ist. Innerhalb dieses ganzheitlichen Denkgebäudes gibt es viele verschiedene Wege. Fundament dieses ganzheitlichen Gebäudes sind die Grundkenntnisse energetischer Zusammenhänge im Organismus, wie es uns die Akupunktur lehrt, Kenntnisse der Wirkungsweise homöopathischer Medikamente aufgrund nichtmateriell-energetischer Eigenschaften und die Kenntnisse über das Grundsystem nach Pischinger, welches den Brückenschlag zur wissenschaftlichen Medizin darstellt.
Ein ganzheitlicher Befund ergänzt den schulmedizinischen Befund durch zusätzliche Erkenntnisse der angewandten additiven Methoden unter Respektierung der Einheit Geist-Psyche-Körper. Von entscheidender Bedeutung ist hier die Beurteilung einer Störung der Regulationsfähigkeit infolge von Schwermetallen, Geopathie, elektromagnetischen Feldern, Okklusion, Herde und Störfelder, Nahrungsmittelunverträglichkeiten, chemischen Noxen, Psyche u.a.m..
Komplementäre diagnostische Testverfahren. (Unter dem Vorbehalt
einer ständigen Ergänzung und in Anlehnung an die Ausbildungsordnung der SGZM
und die Qualitätssicherung der GZM (Internationale Gesellschaft für ganzheitliche
ZahnMedizin)).
Es ist sinnvoll mindestens drei der erwähnten Methoden in gegenseitiger Ergänzung
anzuwenden:
Regulationsthermographie
Bioelektrische Funktions-und Regulationsdiagnostik
Elektroakupunktur
Auriculomedizin - RAC
Bioenergetische Verfahren
Biophysikalische Informationstherapie - Biokybernetik
Psychologische Tests
Neuraltherapeutischer Test
Messung intraoraler Spannungen und andere mehr
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